April 29, 2010 von katajablogt
Durch das neu in Kraft getretene Alterseinkünftebesteuerungsgesetzt wurde die private Altersvorsorge kräftig ducheinandergewirbelte. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit ist dies äußerst unattraktiv geworden. Die Änderungen konkret:
- Unter der Vorraussetzung das die Versicherung bereits zwölf Jahre läuft und bisher mindestens 5 Jahre lang beiträge einbezahlt wurden so wird die Auszahlung nach dem sechzigsten Lebensjahr zur Hälfte besteuert. Sollte die Altersvorsorge jedoch nicht 12 Jahre laufen und noch keine 5 Jahre eingezahlt worden sein so wird der Gewinn der Versicherung komplett besteuert.
- Zur privaten Altersvorsorge: Diese Muss Zertifiziert sein beispielsweise zählt dazu die Rieser Rente. Ist die Versicherung nicht zertifiziert so erhält man nun keine stattl. Förderung mehr. Ab dem 60 Lebensjahr erfolgt die Auszahlung in Form der regelmässigen lebenslangen Rente. Die Beiträge der Rente können als Sonderabgeben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
- Für Selbständige ältere Männer und reife Frauen empfiehlt sich die Basisrente dort werden geleistete Beiträge steuermindernd anerkannt.